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Arbeitszeugnisse
Buch

Arbeitszeugnisse

Gräfe & Unzer, 2002 Mehr


Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Das Arbeitszeugnis ist das Herzstück einer Bewerbung. Es lohnt sich also für jeden Arbeitnehmer zu wissen, wie man Zeugnisse richtig interpretiert – und auch wie man sie schreibt. Denn nicht selten werden Angestellte heute gebeten, ihr Zeugnis selbst zu formulieren. Selbstverständlich müssen sie dann auch über die rechtliche Seite von Zeugnissen gut informiert sein. All dies finden Sie in dem kompakten Leitfaden von Manfred Beden und Verena Janßen. Das mit einem ansprechenden und übersichtlichen Layout ausgestattete Buch bietet aber nicht nur Sachwissen, sondern mit Textbausteinen, Musterlösungen und Beispielen auch praktische Hilfe beim Formulieren und Interpretieren von Zeugnissen. Besonders interessant: Der berüchtigte Zeugnis-Geheimcode wird geknackt. Nach Ansicht von getAbstract ist der Band für jeden Arbeitnehmer von Nutzen, dessen Karriereplanung noch nicht abgeschlossen ist.

Zusammenfassung

Wer hat Anspruch auf ein Zeugnis?

Ein qualifiziertes Zeugnis können Sie in jedem Fall beanspruchen, wenn ein dauerndes Dienstverhältnis gekündigt wurde, unabhängig davon, ob Sie in Teilzeit, Telearbeit, als geringfügig Beschäftigter, als Leiharbeitnehmer oder auf Probe beschäftigt sind – sogar auch dann, wenn Sie Heimarbeiter, Handelsvertreter mit geringem Einkommen, freier Mitarbeiter, Scheinselbstständiger oder ein nicht am Unternehmen beteiligter Geschäftsführer sind.

Als „dauernd“ wird in der Regel schon ein Arbeitsverhältnis bezeichnet, das nur einige Wochen besteht. Liegt Ihre Beschäftigungszeit darunter, so haben Sie zumindest Anspruch auf ein einfaches Zeugnis. Kaufmännische Angestellte, gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende haben sogar ab dem ersten Tag ihres Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ist in der Regel nach drei Jahren verjährt.

Zeugnisarten

In einem einfachen Zeugnis werden nur Art und Dauer der Beschäftigung angegeben. Es dient Ihnen dazu, Ihren beruflichen Werdegang lückenlos zu dokumentieren, um z. B. auch kurze Überbrückungsjobs zu belegen. Das...

Über die Autoren

Manfred Beden ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät und vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber insbesondere bei Kündigungsfragen. Daneben ist er als Autor auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Verena Janßen war viele Jahre als Kauffrau bei grossen Unternehmen beschäftigt, bevor sie in Hamburg Betriebswirtschaft studierte und sich nach dem Abschluss des Studiums 1998 mit Deutschlands erstem Beratungsservice rund um das Thema Arbeitszeugnisse selbstständig machte.


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