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Chefsache Datenschutz
Artikel

Chefsache Datenschutz

Datenschutz – was darf, was muss?

Brand eins, 2021


Bewertung der Redaktion

7

Qualitäten

  • Augenöffner
  • Überblick
  • Brisant

Rezension

Wo kein Kläger, da kein Richter – so lässt sich die Situation ein gutes Jahr nach der plötzlichen Verlagerung vieler Arbeitsplätze und -schritte ins Homeoffice zusammenfassen. Und doch – lange ist dieses Agieren in der rechtlichen Grauzone nicht mehr haltbar. Viele der Tools, die virtuelle Zusammenarbeit ermöglichen, sind nicht mit dem europäischen Datenschutzrecht vereinbar und die Behörden könnten bald ihre Zurückhaltung aufgeben. Der Artikel zeigt, wie Unternehmen möglichst rasch auf die sichere Seite kommen, fordert aber auch mehr Pragmatismus vonseiten der Behörden.

Zusammenfassung

Keine der bekannten Meeting-Apps erfüllt die europäischen Datenschutzvorgaben.

Als die Coronapandemie Millionen Menschen fast von heute auf morgen ins Homeoffice zwang, halfen virtuelle Meeting-Apps wie Zoom, Teams oder Google Meet, den Übergang einigermaßen glatt zu gestalten. Solche Apps sind zwar nutzerfreundlich, lassen aber in puncto Datenschutz zu wünschen übrig – jedenfalls nach europäischen Standards. Ein von der Berliner Datenschutzbeauftragten entwickeltes Ampelsystem sieht die beliebtesten Apps bis heute ausnahmslos im roten Bereich. Der Europäische Gerichtshofs folgte dieser Einschätzung mit einem Urteil. Und im Fall von Microsoft ist nicht nur die Meeting-App Teams, sondern das ganze, millionenfach genutzte Programmbündel Office365 mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung DSGVO nicht kompatibel.

Hauptgrund dafür ist, dass die Host-Server der populärsten Programme in den USA stehen, die Geheimdiensten ein deutlich umfassenderes Zugriffsrecht auf Nutzerdaten erlauben als europäische Staaten. Völlig sichergehen kann man diesbezüglich nur mit Programmen, die sich auf dem eigenen System installieren lassen, etwa mit...

Über den Autor

Ulf J. Froitzheim ist freier Wirtschafts- und Technikjournalist.


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