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Worum es geht
Hexenwahn und magisches Denken im Spätmittelalter
Als „das verrückteste und dennoch unheilvollste Buch der Weltliteratur“, als „unglaubliches Monstrum“ und „krudes Machwerk“ bezeichneten Historiker Heinrich Kramers Hexenhammer. Das Handbuch der Hexenverfolgung, das 1486 erschien, beschreibt in allen Einzelheiten, wie Hexen durch die Luft fliegen, allein durch Blicke oder Berührungen Menschen töten, Liebeswahn oder Impotenz erzeugen, Kinder essen, Kühen die Milch nehmen, Hagel und Sturm produzieren und so die Ernte zerstören. Kramer traf damit den Nerv seiner Zeit: Der Glaube an die Existenz von Schadenzauber war trotz der fortschreitenden Christianisierung Europas weit verbreitet. Ausführlich schildert der Dominikanermönch, der als Inquisitor selbst zahlreiche Hexenprozesse leitete, mit welchen Foltermethoden Hexen zum Geständnis gezwungen werden und welchen grausamen Tod sie erleiden sollen. Keine sehr angenehme Lektüre. Einen Wert hat Der Hexenhammer einzig als historisches Zeugnis, bietet er doch wie kein anderes Dokument Einblick in die Kultur- und Mentalitätsgeschichte des spätmittelalterlichen Europa, in dem magisches Denken höchst lebendig war.
Zusammenfassung
Über den Autor
Heinrich Kramer, der sich lateinisch Henricus Institoris nennt, wird um 1430 im elsässischen Schlettstadt geboren. Vermutlich besucht er dort die angesehene Lateinschule und tritt im Alter von etwa 15 Jahren in ein Dominikanerkloster ein, wo er philosophische Grundstudien betreibt. Wegen einer Beleidigung Kaiser Friedrichs III. in einer Predigt wird er 1473 zu einer Gefängnisstrafe verurteilt, die die Ordensleitung in Rom im folgenden Jahr wieder aufhebt. Gleichzeitig erhält Kramer die päpstliche Befugnis, als Inquisitor tätig zu sein. 1475 nimmt der Dominikanermönch an einem Inquisitionsprozess gegen Trienter Juden teil, die des Ritualmords beschuldigt und dafür hingerichtet werden. 1478 ernennt Papst Sixtus IV. Kramer zum Inquisitor für ganz Oberdeutschland, ein Jahr später wird er in Rom zum Doktor der Theologie promoviert. Bis Mitte der 1480er-Jahre führt Kramer, der möglicherweise auch für die Vertreibung der Juden aus Schlettstadt 1479 und anderen Reichsstädten im Elsass verantwortlich ist, zahlreiche Hexenprozesse in den Diözesen Konstanz, Basel, Straßburg und Ravensburg durch. Nachdem sich auch in den eigenen Reihen heftiger Widerstand gegen das rabiate Vorgehen des von Zeitgenossen als streitsüchtig und verrückt beschriebenen Inquisitors erhebt, reist dieser nach Rom, um sich Rückendeckung zu holen. Papst Innozenz VIII. erweitert die Vollmachten Kramers und seines Ordensbruders, des angesehenen Kölner Theologen Jakob Sprenger, und ermahnt lokale kirchliche Stellen, die beiden Inquisitoren bei ihrer Arbeit nicht zu behindern. Streitereien über Reformen der Dominikaner führen zum Zerwürfnis zwischen Kramer und Sprenger, der als Leiter des Ordens wegen der zahlreichen Skandale, die „Bruder Heinrich“ auslöst, Strafen gegen seinen ehemaligen Mitstreiter verhängt. Durch diese Auseinandersetzung wird Kramer, der sich öffentlich rühmt, an der Verurteilung von 200 Hexen beteiligt gewesen zu sein, von weiterer Hexenverfolgung abgehalten. 1500 ernennt Papst Alexander VI. ihn zum Nuntius und Inquisitor für Mähren und Böhmen, wo er 1505 kaum beachtet stirbt.
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