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Der Vorstand einer Aktiengesellschaft
Buch

Der Vorstand einer Aktiengesellschaft

Vertrag und Haftung von Vorstandsmitgliedern

Springer, 2005 Mehr

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Bewertung der Redaktion

5

Qualitäten

  • Umfassend
  • Überblick
  • Für Experten

Rezension

Es gibt Unternehmer, und es gibt Angestellte - und es gibt angestellte Unternehmer. Der Vorstand einer Aktiengesellschaft ist ein solches Zwitterwesen. Diese grundlegende Unterscheidung birgt bereits wichtige arbeits- und haftungsrechtliche Konsequenzen. Als angehender Vorstand einer AG sollte man lieber nicht davon ausgehen, dass die gewohnten arbeitsrechtlichen Sicherheiten und Haftungserleichterungen weiterhin gelten: Der AG-Vorstand geht ähnlich wie ein Unternehmer volles Risiko ein. Sich darüber ein klares Bild zu verschaffen, liegt bei jedem, der in diese Situation gerät. Das Anliegen dieses Buches ist es, vor allem dem angehenden Vorstand einen Überblick über die Probleme im Zusammenhang mit Bestellung, Vertrag und Haftung zu verschaffen. Leider tut der Autor dies im Stil einer umfangreichen Ausarbeitung für ein juristisches Hauptseminar. Die Lektüre ist daher mitunter eine echte Herausforderung, zumal sie durch eine Fülle von Druckfehlern noch zusätzlich erschwert wird. getAbstract empfiehlt das Buch trotzdem allen, die sich mit den Vorstandspflichten nach deutschem Recht vertraut machen wollen/müssen.

Zusammenfassung

Bestellung zum Vorstand und Dienstvertrag

Eine grundlegende juristische Unterscheidung, die man sich merken muss, ist die Bestellung oder Berufung zum Vorstand einerseits und der Dienstvertrag andererseits. Mit der wirksamen Bestellung werden Sie ein Organ der Aktiengesellschaft mit allen Rechten und Pflichten sowie allen Konsequenzen für die Haftung. Theoretisch ist es denkbar, dass eine Bestellung ordnungsgemäß erfolgt und ein Dienstvertrag nur mündlich vereinbart wurde. In der Praxis wird das zwar kaum der Fall sein, aber die organrechtliche Bestellung ist jedenfalls von Art und Form des Dienstvertrages unabhängig. Die spezifischen gesetzlichen Bestimmungen finden sich im deutschen Aktiengesetz (AktG), dessen aktueller Wortlaut immer zur Hand sein sollte.

Die Bestellung zum Vorstand

Die Bestellung und Abberufung der Vorstände ist eine der wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats einer AG. Der Aufsichtsrat darf diese Personalkompetenz nicht auf einen Ausschuss übertragen. Die Bestellung erfolgt durch Aufsichtsratsbeschluss und ist zeitlich auf höchstens fünf Jahre begrenzt. Bei erstmaliger Bestellung wird in der Regel ein kürzerer Zeitraum gewählt. Eine Bestellung...

Über den Autor

Gerd Raguß ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er ist Partner der Anwaltssozietät Hecker, Werner, Himmelreich & Nacken in Köln, die auch überregional tätig ist. Sein Schwerpunkt liegt auf der dienstvertraglichen Beratung von Unternehmen, Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Mitarbeitern. Seine praktische Erfahrung aus der täglichen Beratung von Mandanten gibt er auch in Seminaren und Vorträgen weiter.


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