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Die Kündigung
Buch

Die Kündigung

Rechtssicher vorbereiten und umsetzen

Haufe, 2004 Mehr


Bewertung der Redaktion

9

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar

Rezension

Umfassend und präzise erläutern drei Rechtsanwälte, wie Sie Kündigungen gesichert und unangreifbar aussprechen. Mit Hilfe der differenzierten Ausführungen können Sie nach der Lektüre auch individuelle Fälle selbstständig einordnen und bewerten. Zudem werden die häufigsten Kündigungsfälle unter verschiedenen Interessengewichtungen durchgespielt. Am Ende eines jeden praxisbezogenen Kapitels finden Sie nützliche Entscheidungsbäume, wonach Sie jeden einzelnen Fall durchgehen und sofort ersehen können, welche Bedingungen welche Möglichkeiten eröffnen. Die gesetzlichen Änderungen zum Kündigungsrecht, die zum 1. 1. 2004 in Kraft getreten sind, fassen die Autoren ebenfalls zusammen. Trotz der diffizilen Materie gelingt es den Verfassern, den Stoff verständlich, übersichtlich und einprägsam aufzurollen. Auf der beiliegenden CD-Rom finden Sie neben Prüfschemata zahlreiche Kündigungs- und andere Musterschreiben sowie einen Fristenrechner. getAbstract empfiehlt diesen unbedingt nützlichen Praxisratgeber allen Betriebsinhabern, Geschäftsführern, Gesellschaftern und Personalverantwortlichen in Deutschland - denn ausschließlich die dortige Rechtslage wird in dem Buch behandelt.

Zusammenfassung

Fünf Kündigungsarten

Grundsätzlich lassen sich die folgenden fünf Arten der Kündigung eines Arbeitnehmers unterscheiden:

  1. Betriebsbedingte Kündigung: Aufgrund betrieblicher Notwendigkeiten oder Umstrukturierungen sehen Sie sich gezwungen, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Das kann der Fall sein bei Stilllegung einer Abteilung wegen Unrentabilität oder Outsourcing, der Veräußerung des Unternehmens oder eines Betriebsteils oder etwa einer Fusion.
  2. Personenbedingte Kündigung: Sie kündigen einem Arbeitnehmer, weil er die vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringt. Die Schuldfrage ist nicht maßgebend.
  3. Verhaltensbedingte Kündigung: Sie ist angesagt, wenn der Arbeitnehmer gegen die betriebliche Ordnung verstößt, Nebenpflichten verletzt, das Vertrauensverhältnis erschüttert oder sich anderweitig nicht vertragskonform verhält.
  4. Außerordentliche Kündigung: Sie greift, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsablauf nachhaltig stört oder er schwerwiegende Handlungen wie etwa Diebstahl, Erpressung oder Beleidigung begeht. Die außerordentliche Kündigung ist auch als fristlose Kündigung bekannt, aus Gründen der Sozialverträglichkeit...

Über die Autoren

Die Rechtsanwälte Hassan-Frederic Falk, Birgit Müller und Dr. Frank Rahmstorf arbeiten bei der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, einer Interessenvertretung für rund 80 Arbeitgeberverbände und über 30 Einzelunternehmen.


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