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Die Wohnzimmer-AG
Artikel

Die Wohnzimmer-AG

Was heißt Home Office eigentlich wirklich?

Brand eins, 2021

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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Augenöffner
  • Überblick
  • Brisant

Rezension

Immer mehr Menschen kennen die Arbeit im Homeoffice aus eigener Erfahrung – aus Arbeitnehmer- wie aus Arbeitgebersicht. Doch welche Rechte und Pflichten bringt Telearbeit eigentlich mit sich? Und wo hat das Recht mit der neuen Realität noch nicht Schritt halten können? Der Artikel liefert eine verständliche und praxisnahe Übersicht. Ein Augenöffner, besonders relevant für Leser aus deutschen Unternehmen.

Zusammenfassung

Arbeitsrechtliche Standards ändern sich im Homeoffice kaum, es stellen sich aber zahlreiche Definitionsfragen.

Während der Pandemie wurde das Homeoffice in Deutschland zur Pflicht für Schreibtisch- und ähnliche Jobs, sofern keine „zwingenden betriebsbedingten Gründe“ dagegensprachen. Dank der erzwungenen Bewährungsprobe konnte das Modell seine Vorteile unter Beweis stellen und ist heute breit akzeptiert. Und doch – ob es nach Corona ein Recht auf Homeoffice bzw. auf mobiles Arbeiten geben wird, bleibt so ungewiss wie viele der Rahmenbedingungen.

Zunächst ist der Begriff „Homeoffice“ in Deutschland gar nicht juristisch definiert. Geregelt ist nur sogenannte Telearbeit, womit aber fest eingerichtete Heimarbeitsplätze gemeint sind, die der Arbeitgeber mit Computer und Möbeln einrichten und auf Einhaltung der Sicherheitsstandards prüfen muss – angesichts der Realität des Laptops am Küchentisch ein hoffnungslos veraltetes Modell. Unternehmen verwenden daher lieber den Begriff des „mobilen Arbeitens“, der ihnen die für Telearbeit geltenden Pflichten abzunehmen scheint.

Ansonsten gelten für das Homeoffice ähnliche Bestimmungen wie fürs Büro: acht Stunden...

Über den Autor

Arne Storn hat früher für die Zeit als Wirtschaftsredakteur gearbeitet und ist heute freier Journalist.


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