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Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine
Buch

Erste Hilfe zur Datenschutz-Grundverordnung für Unternehmen und Vereine

Das Sofortmaßnahmen-Paket

C. H. Beck, 2017 Mehr

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Bewertung der Redaktion

9

Rezension

Das DIN-A4-große „Sofortmaßnahmen-Paket“ des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht bietet eine gute Anleitung, um die sperrige Materie der EU-Datenschutz-Grundverordnung in den Griff zu bekommen. Das Heft richtet sich in erster Linie an Menschen, die keine Datenschutzprofis sind, aber in kleinen Unternehmen, Vereinen oder als Freiberufler die neuen Regeln ebenfalls einhalten müssen. Es enthält eine Reihe von Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Checklisten und Mustervorlagen, die den Weg zu einem datenschutzrechtlich sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten weisen. Der Leser erfährt außerdem, welche Datenschutzverstöße besonders häufig sind, worin die Aufsichtsbehörden in der Regel ihre Hauptaufgabe sehen und wie sie in Zukunft agieren werden. getAbstract empfiehlt dieses Buch allen, die eine einfache Hilfe zur Umsetzung der neuen Datenschutz-Grundverordnung suchen – und zwar nicht nur in den EU-Ländern, sondern auch in der Schweiz: Jedes Schweizer Unternehmen, das mit EU-Bürgern Handel treibt oder nur schon Preise auch in Euro ausweist, muss sich ebenfalls an diese Regelungen halten.

Zusammenfassung

Datenschutz-Grundverordnung erlaubt hohe Bußgelder    

Zum 25. Mai 2018 hat die Europäische Union ihr Datenschutzrecht vereinheitlicht. Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. In weiten Teilen handelt es sich um Regelungen, die in Deutschland bereits gesetzlich verankert waren. Aber es gibt auch eine ganze Reihe von Anforderungen, die darüber hinausgehen. Neu ist in jedem Fall, dass bei Datenschutzverletzungen nun hohe Geldbußen drohen: Die Datenschutzaufsichtsbehörden dürfen Verstöße mit bis zu 20 Millionen Euro sanktionieren. Bei Unternehmen können sie alternativ Geldbußen von bis zu 4 Prozent des Weltjahresumsatzes festlegen.

Geltungsbereich der DS-GVO

Die neue DS-GVO gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten in Unternehmen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie in Vereinigungen und Personengesellschaften, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Die Rechtsform der Unternehmen spielt keine Rolle. „Personenbezogene Daten“ sind Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Hierbei reicht es, dass die ...

Über die Autoren

Thomas Kranig ist Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht. Eugen Ehmann ist Regierungsvizepräsident von Mittelfranken.


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