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Konzernmanagement
Buch

Konzernmanagement

Betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen der Konzernführungspraxis

Vahlen, 2005 Mehr

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Bewertung der Redaktion

5

Qualitäten

  • Umfassend
  • Wissenschaftsbasiert
  • Überblick

Rezension

Was unterscheidet die Organisation und Leitung eines Konzerns von der üblichen Unternehmenssteuerung? Wer das wissen will, dem wird Eberhard Schefflers Buch über diese Bildungslücke hinweghelfen. Egal ob juristische, strategische, organisatorische oder betriebswirtschaftliche Fragen: Alle werden sie gründlich beantwortet. Daneben stellt der Autor nützliche Rechenmodelle vor, mit denen Manager Ziele bestimmen und Erfolge kontrollieren können. Das letzte Drittel des Buches ist der Rechnungslegung und dem Konzernabschluss gewidmet. Diese knapp 60 Seiten sind ein gut strukturierter, detailgenauer Leitfaden. Allerdings ist es ein steiniger Weg bis dorthin. Denn das Buch liest sich alles andere als leicht. Sätze füllen oft vier, fünf Zeilen, ein Substantiv jagt das andere, und Praxisbeispiele finden sich leider kaum. Mit der wissenschaftlichen Sprache muss zwar wohl jeder leben, der sich in ein durch Gesetzestexte geprägtes Thema einarbeiten möchte. Aber müssen auch die vielen Rechtschreibfehler und sinnlosen Satzwiederholungen sein? Wegen der inhaltlichen Stärken empfiehlt getAbstract das Buch trotzdem allen, die das Einmaleins des Konzernwesens lernen möchten.

Zusammenfassung

Arten von Konzernen

Leitet ein Manager oder eine Gesellschaft mindestens zwei rechtlich selbstständige Unternehmen, spricht man von einem Konzern. Das Konzernrecht legt fest, wie Unternehmen miteinander verbunden sein dürfen, wie sie geführt und wie Aktionäre geschützt werden. Nachzulesen sind die Regeln für Deutschland im Aktiengesetz (AktG) und im Handelsgesetzbuch (HGB).

Neben dem relativ seltenen Gleichordnungskonzern gibt es den üblichen Unterordnungskonzern. Bei dieser Konzernart leitet ein Unternehmen einen oder mehrere abhängige Betriebe. Je nach Situation unterscheidet man zwischen zwei Formen von Unterordnungskonzernen:

  1. Der Vertragskonzern: Die einheitliche Konzernführung ist hier in einem Unternehmensvertrag festgeschrieben. Ist das untergeordnete Unternehmen eine Aktiengesellschaft (AG), spricht man von einem Beherrschungsvertrag. Er erlaubt es der Konzernleitung, direkt in die Führung der abhängigen Gesellschaft einzugreifen. Allerdings ist das herrschende Unternehmen dazu verpflichtet, während der Dauer des Vertrages Jahresdefizite auszugleichen. So werden Aktionäre und Gläubiger der abhängigen AG geschützt.
  2. Der faktische Konzern: Die...

Über den Autor

Prof. Dr. Eberhard Scheffler hat lange als Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Konzerne und Konzernunternehmen betreut. Danach war er Finanzvorstand eines internationalen Konzerns. Der studierte Betriebswirt unterrichtet an der Universität Hamburg. Er ist Mitherausgeber des Beck’schen Handbuchs der Rechnungslegung und war Mitglied des Deutschen Standardisierungsrates der European Financial Reporting Advisory Group.


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