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Legalität und Legitimität
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Legalität und Legitimität

Berlin, 1932
Diese Ausgabe: Duncker & Humblot, 2005 Mehr

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Literatur­klassiker

  • Politik
  • Moderne

Worum es geht

Hellsichtiger Antidemokrat

Carl Schmitt war ein antiliberaler, antidemokratischer Verfassungstheoretiker. In seinem Werk übt er beißende, aber juristisch fundierte Kritik an der Verfassung der Weimarer Republik und greift die parlamentarische Demokratie überhaupt an. Wenn er kein Antisemit gewesen wäre, der jüdische Kollegen aus dem Juristenstand verdrängte, und wenn er sich nicht dem Nationalsozialismus in die Arme geworfen hätte, dann wäre er wahrscheinlich als einer der brillantesten Kritiker der Demokratie in die Geistesgeschichte eingegangen. So haftet ihm aber immer der Makel an, mit seinem herausragenden Intellekt und seinem ausgefeilten Stil doch nur ein mörderisches System unterstützt zu haben. In Legalität und Legitimität analysiert er hellsichtig, warum die Weimarer Republik scheitern muss: weil ihre Verfassung widersprüchlich ist und weil sie Recht nicht mit Gerechtigkeit, Legalität nicht mit Legitimität verknüpft. Heutige Leser werden aber auch ins Nachdenken kommen, wenn sie Schmitts Analyse der Mehrheitsentscheidung lesen: Warum soll eigentlich eine Zweidrittelentscheidung legitimer sein als eine einfache Mehrheit, wenn es etwa um Verfassungsänderungen geht? Schmitt hat den Finger auf die Wunden der Demokratie gelegt. Seine Diagnose ist weiterhin lesenswert – erst recht, wenn einem an einer freiheitlichen Staatsordnung liegt.

Zusammenfassung

Unterschiedliche Staats- und Gesetzgebungsformen

Die aktuelle innerstaatliche Lage ist als Zusammenbruch des parlamentarischen Gesetzgebungsstaates zu charakterisieren. Der Gesetzgebungsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass in ihm Normierungen herrschen, die durch ein gesetzgebendes Organ sanktioniert sind. Es herrschen also nicht Menschen über Menschen, sondern Menschen folgen in allen gesellschaftlichen Bereichen Normierungen. Ein Richter wendet diese Normierungen, also Gesetze, an. Er schafft aber nicht selbst Gesetze, wie es im so genannten Jurisdiktionsstaat der Fall ist. Im Gesetzgebungsstaat sollen die Normen unabhängig von ihrer Anwendung gelten, weswegen Legislative und Exekutive streng getrennt sein müssen: Der Gesetzgeber wendet die Gesetze nicht selbst an. Im Gegensatz zum Gesetzgebungsstaat setzt in einem Regierungsstaat das Staatsoberhaupt seinen persönlichen Willen per Befehl durch. Im Verwaltungsstaat schließlich werden keine höheren Normen befolgt, sondern nur konkrete, praktische Angelegenheiten geordnet. In der Geschichte treten diese Staatsformen oft gemischt auf. Regierungs- und Verwaltungsstaat...

Über den Autor

Carl Schmitt wird am 11. Juli 1888 im sauerländischen Plettenberg geboren und katholisch erzogen. Er studiert Jura in Berlin, München und Straßburg und wird 1910 promoviert. 1916 heiratet er die angebliche serbische Gräfin Pawla Dorotic – eine Hochstaplerin; die Ehe wird 1924 annulliert. Seine zweite Ehe schließt er 1925. Schmitt verfasst einige literarische Texte und hat Kontakt zu mehreren Dichtern. Nach seiner Habilitation lehrt er an verschiedenen Universitäten und veröffentlicht Schriften wie Politische Romantik (1919) oder Die Diktatur (1921), die ihn aufgrund ihrer sprachlichen Brillanz berühmt machen. 1927 erscheint die staatstheoretische Abhandlung Der Begriff des Politischen. Während der Weimarer Republik sucht Schmitt nach einer Macht, die in den chaotischen Verhältnissen Ordnung schaffen könnte. Ab 1930 baut er Kontakte zu dem späteren Kanzler Kurt von Schleicher auf und schmiedet mit ihm geheime Pläne für eine veränderte Verfassung. Die Reichsregierung unter Franz von Papen vertritt er erfolgreich in einem Prozess gegen das Land Preußen. 1933 tritt er in die NSDAP ein – ob aus Opportunismus oder aus Überzeugung, ist bis heute umstritten. Jedenfalls verteidigt Schmitt das Führerprinzip und die Nürnberger Rassengesetze von 1935 und unterstützt es, dass jüdische Kollegen ihre Arbeit verlieren. Seine Professur in Berlin erhält er aus staatspolitischen Gründen. 1936 wendet sich plötzlich das Blatt: Schmitt wird von einem SS-nahen Blatt als Opportunist gebrandmarkt und fällt in Ungnade, er behält aber seine Professur. Nach der deutschen Kapitulation 1945 wird er verhaftet, in den Nürnberger Prozessen aber nicht verurteilt, weil kein Straftatbestand festgestellt werden kann. Er wird aus dem Staatsdienst entlassen, zieht sich in seine Heimatstadt zurück und veröffentlicht teilweise unter einem Pseudonym. Vom Nationalsozialismus distanziert er sich nie. Schmitt stirbt am 7. April 1985 in Plettenberg.


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