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„Lieferanten sind jetzt in der stärkeren Position“
Artikel

„Lieferanten sind jetzt in der stärkeren Position“

Neues Lieferketten-Gesetz


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Bewertung der Redaktion

9

Qualitäten

  • Überblick
  • Hintergrund
  • Für Einsteiger

Rezension

Julia Hartmann weiß genau, was mit dem Lieferkettengesetz auf deutsche Unternehmen zukommt. Schließlich hat die Wirtschaftsprofessorin sich sehr für die Verabschiedung des Gesetzes eingesetzt. Im Gespräch mit HBM-Redakteurin Britta Domke erklärt sie, wie Unternehmen sich vorbereiten können, wo vermutlich Schwierigkeiten liegen und welche Investitionen sich lohnen. Wenig überraschend sind es vor allem digitale Technologien, die Lieferketten transparenter machen können. Und ebenso wenig überraschend: Vor allem in diesem Bereich ist noch einiges zu tun.

Zusammenfassung

Unternehmen müssen sich rechtzeitig vorbereiten, um die Vorgaben des Lieferkettengesetzes einhalten zu können.

Am 1. Januar 2023 tritt in Deutschland das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten in Kraft. In der Schweiz gilt bereits ab 1. Januar 2022 ein erweitertes Obligationenrecht, das den Umgang mit Konfliktmineralien und Kinderarbeit regelt.

Für deutsche Unternehmen heißt es jetzt: Handeln! Um die Auflagen des Lieferkettengesetzes zu erfüllen, müssen Sie rechtzeitig Daten zu den Sozial- und Arbeitsstandards Ihrer Zulieferer sammeln. Sie müssen ein funktionierendes Risikomanagementsystem vorweisen können. Sie brauchen eine Ombudsperson und einen Verantwortlichen für regelmäßiges Reporting. Kleinere Unternehmen haben zwar noch ein Jahr Schonfrist; sind sie aber Zulieferer für größere Firmen, müssen sie diesen Firmen schon vorher Rechenschaft ablegen. Wer die Vorgaben des Gesetzes nicht erfüllt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Es können Bußgeldzahlungen...

Über die Autorinnen

Julia Hartmann ist Professorin für Management und Nachhaltigkeit an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Oestrich-Winkel. Britta Domke ist leitende Redakteurin beim Harvard Business Manager.


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