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Patentwissen leicht gemacht
Buch

Patentwissen leicht gemacht

Wer schützt Daniel Düsentrieb?

Redline, 2005 Mehr

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Bewertung der Redaktion

7

Qualitäten

  • Umsetzbar

Rezension

Eine Erfindung kann das Resultat eines genialen Augenblicks oder jahrelanger Mühsal sein. Ob sie etwas wert ist, zeigt sich erst, wenn sie genutzt wird. Dafür sind Patente da: um die Nutzung von Erfindungen zu fördern und ihre Erfinder zu belohnen. Vor dem Patent steht allerdings ein aufwändiger Prozess. Diesen Aufwand als annehmbar und lohnend zu schildern, ist das Verdienst dieses Buches: Indem der Weg zum Patent schlüssig dargestellt wird, werden Erfinder ebenso wie Unternehmen ermutigt, Patente anzumelden. Davon profitiert die Gilde der Patentanwälte, zu der auch die drei Autoren Helmut Sonn, Peter Pawloy und Daniel Alge zählen. Dies im Hinterkopf, ist Patentwissen leicht gemacht der gelungene Versuch, dieses sperrige juristische Thema verständlich und locker darzustellen. getAbstract.com empfiehlt das Buch darum allen Managern in innovativen Unternehmen. Und natürlich allen Tüftlern.

Zusammenfassung

Die Rechte des Erfinders

Ein Patent gibt das Recht, eine Erfindung als Einziger verwerten zu dürfen. Dieses Recht wird vom Staat erteilt und schützt davor, dass jemand anders die Erfindung kopiert. In dem Patent wird nachvollziehbar dargelegt, worin die Erfindung besteht. Konkurrenten dürfen durchaus Einblick nehmen und darauf aufbauend - ein Patent läuft meist nach 10 oder 20 Jahren ab - die Erfindung weiterentwickeln. Dies ist sogar ausdrücklich erwünscht, schließlich soll mit Hilfe des Patentrechts die Forschung vorangetrieben werden. Allerdings soll zuvor belohnt werden, wer geistige Arbeit in eine Erfindung steckt. Worin diese Erfindung besteht, muss allerdings genau dargestellt werden. Patente können für Produkte, Verfahren, Vorrichtungen (Maschinen) und Verwendungen erteilt werden. Das gilt allerdings nur, wenn sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind:

  • Als neu gilt alles, was nicht in irgendeiner Form bereits öffentlich gemacht wurde - auf welch abseitigen Wegen dies auch passiert sein mag. Was an Wissen öffentlich zugänglich ist, gilt als Stand der Technik.
  • Erfinderische Tätigkeit wird in den Patentgesetzen...

Über die Autoren

Helmut Sonn ist Ehrenpräsident des internationalen Verbands der Patentanwälte und Präsident der Österreichischen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht. Er ist vielfach als Fachautor zu Patentfragen hervorgetreten. Peter Pawloy ist international erfahrener Patentanwalt, ebenso wie der auf biotechnologische und molekularbiologische Patentangelegenheiten spezialisierte Daniel Alge.


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