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Datenschutz und AGG: Rechtsfragen und Antworten zum Bewerbermanagement
Artikel

Datenschutz und AGG: Rechtsfragen und Antworten zum Bewerbermanagement


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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar
  • Überblick

Rezension

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen Personalverantwortlichen den Umgang mit Bewerbern und deren Daten schwer. Es lauern diverse Fallstricke. Schadensersatzklagen drohen. Die Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, klärt über die neuen Anforderungen an den Umgang mit Bewerberdaten auf und bringt so Licht ins Dunkel. getAbstract empfiehlt diesen Artikel allen Personalern als Orientierung im Dschungel des Daten- und Diskriminierungsschutzes.

Take-aways

  • Bei der Nutzung softwarebasierter Tools für das Bewerbermanagement müssen Unternehmen die Datenschutzregeln der DSGVO beachten.
  • So müssen Bewerber über den Zweck der Datenerhebung, die Rechtsgrundlage, Speicherfristen und weitere Punkte informiert werden.
  • Bewerber haben umfangreiche Auskunftsrechte hinsichtlich ihrer Daten. Diese dürfen zudem nur stellenbezogen erhoben werden.

Über die Autorin

Anja Branz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin.


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