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Mit Compliance Wirtschaftskriminalität vermeiden
Buch

Mit Compliance WirtschaftskriminalitÀt vermeiden

RisikoprĂ€vention, FrĂŒherkennung, Fallbeispiele

SchÀffer-Poeschel, 2012 mais...

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Bewertung der Redaktion

5

QualitÀten

  • Hintergrund
  • Praktische Beispiele

Rezension

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, große Geschenke sorgen fĂŒr AuftrĂ€ge. So war das frĂŒher. Die Zeiten haben sich geĂ€ndert: Gehen Unternehmen heute lax mit Recht und Gesetz um, drohen ihnen Prozesse, die dem Image und dem GeschĂ€ft schaden. Die Botschaft ist angekommen: Mit verbindlichen Compliance-Regeln geben Unternehmen gesetzeskonformes und ethisch vorbildliches Verhalten vor. Der Sammelband Mit Compliance WirtschaftskriminalitĂ€t vermeiden fĂŒhrt das Fachwort zwar im Titel, interessiert sich aber weniger fĂŒr das Thema an sich als dafĂŒr, wie man Wirtschaftskriminellen auf die Spur kommt. Die fĂŒnf Autoren, ĂŒberwiegend Juristen, referieren die Gesetzeslage und erlĂ€utern sie an Fallbeispielen. Dem Geflecht widerstreitender Interessen – „Wir mĂŒssen doch GeschĂ€fte machen dĂŒrfen!“ – halten sie sich allerdings fern. getAbstract empfiehlt das Buch Managern, die sich und ihr Unternehmen gegen kriminelles Verhalten wappnen wollen.

Zusammenfassung

Mehr als das SelbstverstÀndliche

Recht und Gesetz zu achten und bei VerstĂ¶ĂŸen aktiv zu werden – vielen Managern wĂŒrde das als Aufgabenfeld fĂŒr Compliance ausreichen. Hinzu kommt mitunter der Aufruf, moralische und ethische Werte großzuschreiben. Gesetze einzuhalten ist eh eine SelbstverstĂ€ndlichkeit, und Gutes zu tun lohnt sich fĂŒr Unternehmen ebenfalls hĂ€ufig – schon aus ImagegrĂŒnden. Wer so denkt, macht es sich zu leicht.

Die einschlĂ€gigen Paragrafen zu beachten sollte in der Tat eine SelbstverstĂ€ndlichkeit sein. Wie es um das SelbstverstĂ€ndnis eines Unternehmens steht, zeigt sich aber in den selbst auferlegten Vorgaben. Diese Verhaltensstandards werden in der Corporate Governance prĂ€zise festgelegt. Hier zeigen sich in Wort (die Corporate Governance wird meist schriftlich festgehalten) und Tat, wie es das Unternehmen hĂ€lt mit dem gesetzeskonformen Verhalten. Denn nur wenn das Bewusstsein dafĂŒr gefördert und geschult wird, kann eine Hauptaufgabe von Compliance – die PrĂ€vention von GesetzesverstĂ¶ĂŸen – tatsĂ€chlich angegangen werden.

Solange Unternehmen diese Aufgabe nicht ernst nehmen, wird öffentlich weiterhin die „fehlende Compliance“ gegeißelt – nĂ€mlich wenn...

Über die Autoren

Michael Harz beschĂ€ftigt sich als geschĂ€ftsfĂŒhrender Gesellschafter des Unternehmens MHP Michael Harz ProJure mit Wirtschafts- und Computerforensik. Die OberstaatsanwĂ€lte Raimund Weyand und Daniel Noa sind in SaarbrĂŒcken bzw. Stuttgart tĂ€tig. Julius Reiter ist Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht in der Kanzlei Baum Reiter & Collegen in DĂŒsseldorf und unterrichtet Bank- und IT-Recht an der FOM Hochschule fĂŒr Oekonomie & Management, wo auch Olaf Methner, Fachanwalt fĂŒr Bank- und Kapitalmarktrecht, lehrt.


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