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Doppelte Buchführung in der Kommunalverwaltung
Buch

Doppelte Buchführung in der Kommunalverwaltung

Basiswissen für das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF)

Erich Schmidt Verlag, 2011
Erstausgabe: 2004 Mehr

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Bewertung der Redaktion

9

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar

Rezension

Ein Lehrbuch nennen die Autoren ihr Werk im Klappentext und zeigen damit, welche Zielgruppe sie überwiegend ansprechen. Doch nicht nur den Studierenden der Verwaltungsfachhochschulen vermittelt das Buch einen guten Überblick, sondern auch Praktikern der Kameralistik, die Fortbildungen zur kommunalen Doppik besuchen und weiterführenden Lese- und Übungsstoff benötigen. Das Buch führt zu jedem Kapitel Verständnisfragen sowie die wichtigsten Kernsätze und Übungsbeispiele zum Buchen und Rechnen auf. Leider bildet das Werk nur die Rechtslage des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Den Autoren ist das allerdings nicht vorzuwerfen; vielmehr liegt es an der gesetzgeberischen Kleinstaaterei, durch die das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen zu einem unübersichtlichen Paragrafendschungel geworden ist. Kommunale Praktiker aus anderen Bundesländern können sich zwar immer noch an den gut verständlichen Texten und den praxisorientierten Beispielen erfreuen, meint getAbstract, sie müssen allerdings aufpassen, wo die Rechtslage ihres Landes vom Buchinhalt abweicht.

Zusammenfassung

Das „neue kommunale Finanzmanagement“

Hinter dem „neuen kommunalen Finanzmanagement“ (NKF) verbergen sich zwei voneinander unabhängige Reformen:

  1. Im kommunalen Rechnungswesen stellt man von der Kameralistik, die den Geldverbrauch einer Periode betrachtet, auf die Doppik um. Das ist eine doppelte Buchführung, die den Ressourcenverbrauch einer Periode dokumentiert und Auskunft über das Vermögen und die Schulden an einem Stichtag gibt.
  2. Die Kommunalverwaltung unterliegt künftig nicht mehr einer input-, sondern einer outputorientierten Steuerung. Das bedeutet: Die Zielvorgaben im kommunalen Haushalt bestehen nicht mehr nur aus Geldbeträgen. Zusätzlich werden Menge, Qualität und möglichst auch Wirkungen der kommunalen Dienstleistungen bzw. Produkte benannt.

Das kommunale Haushaltsrecht ist in Deutschland Ländersache. Inzwischen haben alle Bundesländer die Doppik verpflichtend oder als Wahlrecht eingeführt; den Beginn machte Nordrhein-Westfalen. Die Rechtslage unterscheidet sich im Detail stark, aber in den Grundsätzen nur wenig, sodass sich die Regelungen aus NRW gut als Grundlage...

Über die Autoren

Mark Fudalla, Manfred zur Mühlen und Christian Wöste haben als Mitarbeiter einer großen Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft mehrere Kommunen in Deutschland bei der Umstellung auf die doppelte kommunale Buchführung beraten.


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