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Datenschutz und AGG: Rechtsfragen und Antworten zum Bewerbermanagement
Artikel

Datenschutz und AGG: Rechtsfragen und Antworten zum Bewerbermanagement


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Bewertung der Redaktion

8

Qualitäten

  • Innovativ
  • Umsetzbar
  • Überblick

Rezension

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) machen Personalverantwortlichen den Umgang mit Bewerbern und deren Daten schwer. Es lauern diverse Fallstricke. Schadensersatzklagen drohen. Die Autorin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, klärt über die neuen Anforderungen an den Umgang mit Bewerberdaten auf und bringt so Licht ins Dunkel. getAbstract empfiehlt diesen Artikel allen Personalern als Orientierung im Dschungel des Daten- und Diskriminierungsschutzes.

Zusammenfassung

Unternehmen nutzen zunehmend softwarebasierte Tools für ihr Bewerbermanagement. Mit diesen Tools erfassen, sammeln und selektieren sie Informationen über ihre Bewerber aus verschiedenen Quellen. Doch gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gibt es hierbei zahlreiche Details zu beachten:

  • Bereits mit der Eingangsbestätigung sollten Sie den Bewerber über den Zweck der Datenerhebung (Bewerbung auf eine bestimmte Stelle), die Rechtsgrundlage, Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten...

Über die Autorin

Anja Branz ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Berlin.


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